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Zentrale Prinzipien von Open Data

Damit offene Verwaltungsdaten optimal genutzt werden und Wirkung entfalten können, müssen sie bestimmten Grundsätzen folgen. Diese Grundsätze sind in der International Open Data Charter festgehalten - einem international anerkannten Rahmenwerk für offene Daten.

1. Open by Default

Verwaltungsdaten sollen grundsätzlich offen bereitgestellt werden, sofern keine rechtlichen, datenschutzrechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen.

2. Aktualität und Vollständigkeit

Offene Daten sollen möglichst zeitnah veröffentlicht und laufend gepflegt werden. Open Government Data sind kein einmaliger Publikationsakt, sondern ein kontinuierlicher Prozess über den gesamten Datenlebenszyklus.

3. Zugänglich und nutzbar

Daten sollen frei zugänglich und in maschinenlesbaren Formaten bereitgestellt werden. Sie entfalten ihren Nutzen nur, wenn sie gefunden und verstanden werden können. Dafür braucht es Metadaten, Dokumentationen und klare Kontextinformationen.

4. Vergleichbarkeit und Interoperabilität

Daten sollen in standardisierten Formaten und Strukturen vorliegen, damit sie mit anderen Datensätzen kombiniert, verglichen und verknüpft werden können.

5. Transparenz und Beteiligung

Offene Daten machen Verwaltungshandeln nachvollziehbar und schaffen die Grundlage dafür, dass Öffentlichkeit, Wissenschaft und Wirtschaft Analysen erstellen, Feedback geben und neue Anwendungen entwickeln können.

6. Innovation und gesellschaftlicher Nutzen

Offene Daten schaffen die Grundlage für neue Dienstleistungen, Forschung und evidenzbasierte Entscheidungen. Sie unterstützen Innovation in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft.

Kontinuierlicher Prozess

Open Government Data sind kein einmaliger Publikationsakt, sondern ein kontinuierlicher Prozess über den gesamten Datenlebenszyklus.