Data Governance
Die Organisation, das Rollenmodell, die Standards sowie die Infrastruktur für Open Government Data (OGD) sind Teil der kantonalen Data Governance. Mit dem Regierungsratsbeschluss RRB 444/2026 wurden die Grundlagen für eine föderierte Data Governance in der Kantonsverwaltung geschaffen. Der Kanton Zürich verfolgt dabei bewusst keinen zentralistischen Ansatz: Die Verantwortung für Daten verbleibt in den Direktionen und Verwaltungseinheiten. Gleichzeitig stellt das Amt für Statistik und Daten zentrale Beratung, Schulung, Koordination sowie gemeinsame Infrastruktur bereit, damit Ämter und Fachstellen ihre Daten qualitativ hochwertig, sicher und interoperabel bewirtschaften und, im Fall von OGD, publizieren können.
Vertraulichkeit von Daten
Open Data bildet nur einen kleinen Teil der Daten ab, die im Kanton vorhanden sind. Die Richtlinien zur Informationssicherheit des Kantons (BISR) unterscheiden Daten (und Information) nach ihrem Zugangskreis: öffentliche Daten, interne Daten, vertrauliche Daten und geheime Daten.
Als Open Data publizieren wir Behördendaten nur, wenn keine rechtliche Bestimmung und kein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegensteht (vgl. § 16 nIDG). Um die Bestimmung zu operationalisieren, können wir die Vertraulichkeitsstufen der BISR zu Hilfe nehmen. Open Data sind Daten, die als öffentlich klassiert sind und gemäss FAIR-Prinzipien zugänglich gemacht wurden. Interne und vertrauliche Daten sind nicht frei zugänglich, sie werden ab Inkrafttreten des totalrevidierten IDG jedoch im kantonalen Datenkatalog verzeichnet und beschrieben. Die Vorgaben der Data Governance umfassen alle Datenbestände des Kantons, sie sind daher deutlich weitergehend, aber vollständig kompatibel mit den Vorgaben für Open Government Data.
Die Klassifikation von Daten ist von der datenhaltenden Stelle zu prüfen und eine Frage der Abwägung zwischen öffentlichem und privatem Interesse. Die Zuteilung zu einer Vertraulichkeitsstufe ist nicht eindeutig: Die folgende Darstellung ist eine starke Vereinfachung und kann im Einzelfall falsch sein. Eine automatische Zuordnung ist nicht möglich. Gleichzeitig stärkt der Kantonsrat mit der Einführung von «open by default» für die Kantonsverwaltung deren Transparenz (vgl. § 44a Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung in nIDG). Das setzt voraus, dass Daten wenn möglich als öffentlich klassifiziert werden.
- Daten, die keine Personenidentifikation ermöglichen und nicht die öffentliche Sicherheit gefährden
- oder: hohes Publizitätsinteresse liegt vor
- nicht kritische oder schädliche (Personen)daten
- Besondere Personendaten (§3 IDG)
- Bekanntmachung (auch in der Verwaltung) schädlich
- Besondere Personendaten (§3 IDG)
- Bekanntmachung beschädigt Staatsinteressen
- Daten, die keine Personenidentifikation ermöglichen und nicht die öffentliche Sicherheit gefährden
- oder: hohes Publizitätsinteresse liegt vor
- nicht kritische oder schädliche (Personen)daten
- Besondere Personendaten (§3 IDG)
- Bekanntmachung (auch in der Verwaltung) schädlich
- Besondere Personendaten (§3 IDG)
- Bekanntmachung beschädigt Staatsinteressen
Rollen für Open Data
Open Government Data sind eine ständige Aufgabe, die OGD sind ein Produkt, das regelmässig gepflegt, entwickelt und evaluiert werden muss. Der Aufwand pro Datensatz ist nicht gross, doch die Verantwortung für die Qualität und Aktualität der Daten liegt bei der datenhaltenden Stelle. Die Ämter und Fachstellen besetzen zwei Rollen, die diese Arbeit übernehmen.
| Data Custodian | Data Steward | Data Guide | |
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| Beschreibung | bereitet die Daten auf und macht sie verfügbar | erfasst und publiziert Metadaten | berät und unterstützt «Data Custodians» und «Data Stewards» |
| Aufgaben |
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| Anforderungen |
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Die Data Governance kennt weitere Rollen.
Governance von Open Data
Der OGD-Fachausschuss verankert Open Government Data in den Direktionen, steuert die OGD-Initiative des Kantons Zürich, entscheidet über gemeinsame Standards und entscheidet in unklaren oder strittigen Fällen über die Publikation von Daten. Die Fach- und Koordinationsstelle OGD organisiert den Fachausschuss, berät, arbeitet Vorschläge aus und sorgt für die Vernetzung und Bekanntmachung von OGD in der Verwaltung und in der Öffentlichkeit.